CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland, Romina Plonsker und Frank Rock: „Wir hoffen, dass auch in dieser Legislaturperiode wieder viele Projekte im Rhein-Erft-Kreis gefördert werden können.“

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat den neuen Landesförderplan Alter und Pflege 2018 – 2023 präsentiert. Ab sofort können Träger der Alten- und Pflegepolitik Anträge für Projekte und Vorhaben stellen. Die Landesregierung stellt hierfür in diesem Jahr rund 11, 26 Millionen Euro zur Verfügung.

Auch die Träger der Alten- und Pflegepolitik im Rhein-Erft-Kreis, wie zum Beispiel die Wohlfahrtsverbände und die Kommunen, können sich jetzt wieder für Maßnahmen bewerben. „Bei uns im Rhein-Erft-Kreis wird es künftig immer mehr ältere und auch sehr alte Menschen geben. Damit steigt auch der Pflegebedarf“, erklären Golland, Plonsker und Rock den demographischen Wandel. „Umso wichtiger ist es, ihnen allen unabhängig von ihrem Einkommen eine gute Versorgung zu gewährleisten.“

Über den Landesförderplan Alter und Pflege wurde im Rhein-Erft-Kreis zum Beispiel von 2016 bis 2018 die Implementierung einer flächendeckenden mobilen gerontologischen Beratung gefördert. Und zurzeit wird das Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe der Alzheimer Gesellschaft Rhein-Erft-Kreis durch den Landesförderplan unterstützt.

Der aktuelle Landesförderplan ist neu strukturiert und verschlankt worden. Ihm liegen fünf übergeordnete Ziele zugrunde:

  • Strukturen unterstützen
  • Wissen fördern, Erkenntnisse verbreiten
  • Qualität und Transparenz von Beratung fördern
  • Mit (digitaler) Technik unterstützen, Zugänge zu (digitaler) Technik ermöglichen
  • Teilhabe (-gerechtigkeit) fördern

Durch eine neue Zielsetzung sollen auch neue Projektnehmer und innovative Maßnahmen angesprochen werden.

„Mit dem neuen Landesförderplan stellt die CDU-geführte Landesregierung wieder einmal wichtige Weichen für die Zukunft. Wir hoffen, dass viele Projektträger im Kreis davon profitieren können, um den alten und pflegebedürftigen Menschen hier vor Ort ein Leben im Einklang mit ihren Bedürfnissen ermöglichen zu können“, so Golland, Plonsker und Rock.

Hintergrund:

Gemäß § 19 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen erstellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einen Landesförderplan, in dem die Fördermaßnahmen und –mittel der Alten- und Pflegepolitik für die Dauer einer Legislaturperiode aufgeführt sind. Die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel ergibt sich aus dem aktuellen Haushaltsplan.

Der Landesförderplan und weitere Informationen zur Antragstellung sind auf der Internetseite des Ministeriums nachzulesen:

https://www.mags.nrw/landesfoerderplan

(Foto: CDU/Butzmann)

Auf ihren offiziellen Kegeltouren sind die Habbelrather Holzhacker eigentlich in Frack und Zylinder unterwegs. Bei ihrem Besuch im Düsseldorfer Landtag gaben sie sich jetzt aber ganz zivil. Der Landtagsabgeordnete für Frechen, Frank Rock, hatte Mitglieder des traditionsreichen Kegelclubs zu einer Tour hinter die Kulissen des Parlaments eingeladen.

Nach einer Führung durchs Landtagsgebäude zeigt er ihnen sein Büro und diskutierte mit den Herren über den Strukturwandel im Rheinischen Revier. Ein wichtiges Thema, denn einige von ihnen haben früher für Rheinbraun gearbeitet und sind inzwischen auch schon umgesiedelt.

Zum gemütlichen Ausklang ging es dann in Düsseldorfs einziges kölsches Brauhaus „Eigelstein“: „Hierher lade ich meine Gäste immer ein. Denn nur hier kriegt man in Düsseldorf ein gepflegtes Bier – ein Kölsch!“, freute sich Rock.

CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland, Romina Plonsker und Frank Rock setzen sich für gute Rahmenbedingungen ein – Antrag im Landtag

„Für den Anbau von Zuckerrüben müssen überall in Europa die gleichen Bedingungen gelten. Es kann nicht sein, dass unsere rheinischen Zuckerrübenbauern einen Wettbewerbsnachteil erfahren, weil in anderen Ländern Beihilfen gezahlt werden oder Pflanzenschutzmittel zugelassen sind, die bei uns verboten sind.“ Das erklären die CDU-Landtagsabgeordneten Gregor Golland, Romina Plonsker und Frank Rock. Gemeinsam mit der CDU-Landtagsfraktion setzen sich die drei christdemokratischen Abgeordneten aus dem Rhein-Erft-Kreis deshalb dafür ein: „Gute Rahmenbedingungen für den Zuckerrübenanbau in Nordrhein-Westfalen schaffen“. Einen entsprechenden Antrag mit Auftrag an die Landesregierung haben die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP in dieser Woche in den Düsseldorfer Landtag eingebracht.

Laut Rheinischem Rübenbauern-Verband gibt es in elf EU-Staaten Beilhilfen für den Anbau von Zuckerrüben. Und in zwölf EU-Staaten sei die Behandlung der Pflanzen mit Pflanzenschutzmitteln im Notfall erlaubt, die in Deutschland verboten seien. Im vergangenen Jahr hat darüber hinaus der trockene Sommer bis in den Herbst hinein der Landwirtschaft insgesamt und den Zuckerrübenbauern zugesetzt. Laut „Informationszentrum für die Landwirtschaft“ begünstigt Sonneneinstrahlung die Zuckerbildung, doch ohne ausreichend Wasser finde kein Zuwachs des Rübenkörpers statt. Entsprechend seien die Zuckerrüben in der Kampagne 2018 kleiner gewesen. Dann habe das trockene warme Wetter im vorigen Jahr die Vermehrung der Rübenmotte begünstigt, so dass es auch in Gebieten, in denen der Schädling aufgrund der Witterung eigentlich nicht auftrete, vermehrt zu Schäden gekommen sei.

In ihrem Antrag bitten deshalb CDU und FDP die NRW-Landesregierung, „sich im Bund für den Erhalt einer kompletten regionalen Wertschöpfungskette Zucker einzusetzen und eine Wirtschaftlichkeitsstrategie mit den heimischen Rübenbauern zu erarbeiten“. Sie fordern zudem, sich für „eine zeitnahe Angleichung der Aussaatbedingungen an die EU-Mitglieder einzusetzen, welche eine Notfallzulassung nebst entsprechenden Anwendungsbestimmungen zur Fruchtfolge bei der Zuckerrübenbeize ermöglicht“ und sich weiter für „moderne Pflanzenzüchtungsmethoden auszusprechen“.

„Die Zuckerrübe ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Region und die Menschen im Rhein-Erft-Kreis“, sagt Gregor Golland. „Es ist aber auch unter umweltpolitischen Gesichtspunkten ein besonders nachhaltiges Produkt“, ergänzt Romina Plonsker. „Denn es wird in der Region geerntet und weiterverarbeitet. Das heißt: Die Wege sind kurz.“ Frank Rock: „Es kann nicht in unserem Interesse sein, dass wir Zucker vom Weltmarkt aus Ländern einführen, deren umweltpolitische Standards bei Aussaat, Ernte und Produktion problematisch sind, mindestens aber nicht unseren Standards entsprechen.“ Auch aus diesen Gründen sei es wichtig, sich für gleiche Wettbewerbsbedingungen einzusetzen.

(Foto: CDU/Butzmann)

 

CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland, Romina Plonsker und Frank Rock: Projekte aus der Region haben gute Chancen

Die nordrhein-westfälische Landesregierung und die Europäische Union unterstützen innovative Projektideen zur regionalen Wirtschaftsförderung. Ein Gutachtergremium hat im Rahmen des Aufrufs „Regio.NRW – Innovation und Transfer“ 36 Projekte ausgewählt, deren Förderung sie empfiehlt. Darunter sind aus der Region das Agglomerationsprogramm der Region Köln/Bonn sowie das Projekt ReBau – Regionale Ressourcenwende in der Bauwirtschaft im Rheinischen Revier. Dazu erklären die CDU-Landtagsabgeordneten für den Rhein-Erft-Kreis Gregor Golland, Romina Plonsker und Frank Rock:

„Diese Projekte heben die innovativen Potenziale in unserer Region und stärken die Standortqualität. Es wird vom „Region Köln/ Bonn e.V.“ bzw. von der Zukunftsagentur Rheinisches Revier koordiniert, die nun einen entsprechenden Antrag bei der Bezirksregierung stellen können, “ erläutert Gregor Golland.

Romina Plonsker: „Der Aufruf von Land und EU steht für die zukunftsweisende und zielgerichtete Wirtschaftspolitik  in Nordrhein-Westfalen. Dies zeigen die Projekte deutlich auf. Der „Region Köln/ Bonn e.V.“ fördert eine räumliche Entwicklungsstrategie für die Region Köln/ Bonn inkl. des Rhein-Erft-Kreises. ReBau hingegen etabliert ein regionales Kompetenzzentrum für Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz im Bauwesen.”

„Alle ausgewählten Projekte unterstützen kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung, beim Transfer von den Hochschulen in die Unternehmen durch Scoutings oder stärken die Start-up-Kultur in ländlichen Regionen. Sie werden mit insgesamt rund 45 Millionen Euro unterstützt, “ führt Frank Rock weiter aus.

Hintergrund:

Der Projektaufruf „Regio.NRW – Innovation und Transfer“ wird mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Im Zeitraum bis 2020 stehen Nordrhein-Westfalen insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro EU-Mittel zur Verfügung, um Wachstum und Beschäftigung zu unterstützen.

Für die Plenarsitzung am 20. Februar 2019 sind folgende Anträge geplant: 

TOP 1: Klima schützen, Wohlstand und Beschäftigung sichern – Mit der Versöhnung von Ökologie und Ökonomie stärken wir das Industrieland Nordrhein-Westfalen  (Unterrichtung der Landesregierung)

TOP 8: Rechtsgrundlage für Videoüberwachung in Schlachthöfen schaffen (Antrag der Fraktionen von CDU und FDP)

Der NRW-Koalition ist es sehr wichtig, den Tierschutz zu verbessern und stetig weiterzuentwickeln. Schließlich ist ein respektvoller Umgang mit Tieren das oberste Gebot. Das gilt auch für den Umgang mit Tieren auf Schlachthöfen, wo der Tierschutz einen besonderen Stellenwert erhalten muss. Deshalb besteht in tierschutzrelevanten Bereichen von Schlachthöfen Verbesserungspotenzial. Um Tierschutzverstöße besser dokumentieren und konsequent verfolgen zu können, eignet sich ein kamerageschütztes Überwachungssystem. So können besonders sensible Bereiche wie die Anlieferung oder die Betäubung der Tiere überwacht werden. Wichtig ist jedoch auch, dass die Persönlichkeitsrechte der im Schlachthof Beschäftigten oder Veterinäre und Behördenmitarbeiter, die Zugang zum Schlachthof haben, gewahrt werden. Vor allem aus datenschutzrechtlicher Sicht ist dies erforderlich. Für eine kluge und maßvoll eingesetzte Videoüberwachung bestimmter Bereiche der Schlachthöfe bedarf es einer geeigneten Rechtsgrundlage auf Bundesebene. Die Fraktionen von CDU und FDP beauftragen die Landesregierung daher u.a. damit zu klären, wie den Datenschutzbelangen Genüge getan werden kann. Nähere Informationen finden Sie hier.

TOP 12: Islam in Nordrhein-Westfalen: Interreligiösen Austausch intensivieren – Dialog mit Muslima und Muslimen auf neue Grundlage stellen (Antrag der Fraktionen von CDU und FDP)

In Nordrhein-Westfalen ist eine große Religionsvielfalt gegeben. Das zeichnet sich dadurch aus, dass rund 70 Prozent der Bevölkerung Angehörige der christlichen Kirchen sind. Mit 1,3 – 1,5 Mio. Muslimen bilden diese die größte Minderheit, auch leben viele Angehörige des Judentums, Jesidentums, Buddhismus und Hinduismus in Nordrhein-Westfalen. Der Dialog zwischen Menschen unterschiedlicher Glaubensrichtungen ist daher für ein friedliches und konstruktives Zusammenleben unserer Gesellschaft sehr wichtig. Bei den Muslimen in Nordrhein-Westfalen gibt es Unterschiede je nach Herkunftsland und Glaubensrichtung. Um den Dialog mit allen Muslimen zu schaffen, soll künftig eine größere Bandbreite von muslimischen Verbänden, Organisationen und Initiativen mit einbezogen werden. Dafür bedarf es einer arbeitsfähigen Organisationsstruktur, aus deren Mitte ein solcher Prozess begleitet wird. Dies soll durch die zu schaffende Koordinationsstelle „Muslime in NRW“ ermöglicht werden, da bisher keine gemeinsame Vertretung aller Muslime auf Landesebene existiert. Die Fraktionen von CDU und FDP beauftragen die Landesregierung daher u.a. damit, im Rahmen der Neuausrichtung des Dialogs mit Muslima und Muslimen und des interreligiösen Dialogs die Herausforderungen im Rahmen der (Flüchtlings-)Migration zu berücksichtigen. Dabei stehen die gemeinsame Vermittlung der freiheitlich-demokratischen Rechts- und Werteordnung sowie die Integration in unsere Gesellschaft im Vordergrund. Nähere Informationen finden Sie hier.

TOP 19: ÖPNV in Nordrhein-Westfalen: Kommunen bei Erhalt der Stadt- und Straßenbahnsysteme unterstützen (Antrag der Fraktionen von CDU und FDP)

Die NRW-Koalition stellt die individuellen Mobilitätsinteressen der Menschen frei von jeder Ideologie in den Mittelpunkt der Verkehrspolitik. Es ist daher wichtig, einen leistungsstarken und bedarfsgerecht ausgebauten Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) anbieten zu können. Investitionen im Bereich der Elektrifizierung, Bahnhofsmodernisierung und Reaktivierung von Schienenstrecken sowie die Einführung eines landesweiten freiwilligen Azubi-Tickets tragen dazu bei. Eine große Herausforderung stellt jedoch die Erneuerung der Schieneninfrastruktur der Eisenbahnen dar. Da das Schienennetz längst an seine Belastungsgrenze gestoßen ist, begrüßt es die NRW-Koalition, dass die Deutsche Bahn bis 2031 über neun Mrd. Euro in die Schieneninfrastruktur des Landes Nordrhein-Westfalen investieren will. Es ist daher auch wichtig, dass die Verbünde in den Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs-Netzes (SPNV) investieren. Ebenso sind Investitionen in den Erhalt der Stadt- und Straßenbahnnetze erforderlich. Da die Kommunen in den letzten zwei Jahrzehnten jedoch nicht in der Lage gewesen sind, Rücklagen für den Erhalt dieser Infrastruktur zu bilden, droht ein erheblicher Sanierungsstau. Die NRW-Koalition wird die Kommunen unterstützen, um die Fehler, die in der Vergangenheit bei anderen Verkehrsträgern gemacht wurden, nicht zu wiederholen. Schließlich ist die Attraktivität unserer Städte mit einem gut ausgebauten ÖPNV verbunden. Die Fraktionen von CDU und FDP beauftragen die Landesregierung daher u.a. damit, Vorschläge zu erarbeiten, wie die Behebung bestehender Systembrüche im Stadt- und Straßenbahnnetz behoben werden könnten. Nähere Informationen finden Sie hier.

Für die Plenarsitzung am 21. Februar 2019 sind folgende Anträge geplant:

TOP 1: Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktionen von CDU und FDP zum Thema: Kriminalität in Nordrhein-Westfalen: Trotz Rekordtiefs bei den Straftaten bleibt noch viel zu tun

Nähere Informationen finden Sie hier.

TOP 13: Gute Rahmenbedingungen für den Zuckerrübenanbau in Nordrhein-Westfalen schaffen (Antrag der Fraktionen von CDU und FDP)

In vielen Regionen Nordrhein-Westfalens wird der Zuckerrübenanbau betrieben und stellt dort einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar. Anbau und Verarbeitung der Zuckerrüben stehen im direkten Zusammenhang zueinander, weshalb es erforderlich ist, dass Zuckerfabriken auch in unmittelbarer Nähe zu Anbaufeldern liegen. Das bedeutet zugleich, dass die Schließung einer Zuckerfabrik zu einer Gefährdung des Rübenanbaus in der Region führen könnte. Auch wenn Zucker ein leicht und weltweit handelbares Lebensmittel ist, würde der Wegfall der Erzeugung in Deutschland einen wachsenden Importanteil aus Ländern bedeuten, deren ökologische Standards nicht denen von Nordrhein-Westfalen entsprechen. Beim Anbau von Zuckerrüben ist der spezielle Pflanzenschutz in Form der Saatgutbeize sehr wichtig. Bei den Zulassungsbedingungen von Pflanzenschutzmitteln in Europa entstehen jedoch für heimische Rübenbauern erhebliche Nachteile. So können beispielsweise in neun EU-Mitgliedsstaaten die Beizen im Rübenanbau in Ausnahmefällen zugelassen werden. In Deutschland ist dies nicht möglich. Die Fraktionen von CDU und FDP beauftragen die Landesregierung daher u.a. damit, sich im Bund für eine zeitnahe Angleichung der Aussaatbedingungen an die EU-Mitglieder einzusetzen, welche eine Notfallzulassung nebst entsprechender Anwendungsbestimmungen zur Fruchtfolge bei der Zuckerrübenbeize ermöglicht. Nähere Informationen finden Sie hier.

Für die Plenarsitzung am 22. Februar 2019 sind folgende Anträge geplant:

TOP 2: Jeder Fall ist ein Fall zu viel – alle Kräfte mobilisieren für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch (Antrag der Fraktionen von CDU und FDP)

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist in Nordrhein-Westfalen in Artikel 6 Absatz 2 verfassungsrechtlich verankert. Kinder und Jugendliche sind jedoch im Alltag vielfältigen Gefahren ausgesetzt. Man darf daher nicht die Augen davor verschließen, dass viele Kinder und Jugendliche nicht sicher vor Missbrauch sind. Aufgrund der nicht vorhandenen Datenlage zu der Zahl der Opfer von Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen sind präzise Angaben kaum möglich. Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung Johannes-Wilhelm Rörig geht für das gesamte Bundesgebiet von bis zu einer Millionen allein von sexuellem Missbrauch betroffenen Kindern und Jugendlichen aus. Alle beteiligten Akteure sind daher der Ansicht, dass dem Thema Kinderschutz ein neuer Stellenwert gegeben werden muss. Auch wenn in Nordrhein-Westfalen bereits Strukturen existieren, die Missbräuche verhindern sollen, werden Kinder und Jugendliche leider nicht immer ausreichend geschützt. Es muss daher überprüft werden, ob die vorhandenen Strukturen und Projekte noch wirksamer zu einer Steigerung des Kinderschutzes beitragen können und wie Prävention in Nordrhein-Westfalen organisiert werden kann. Die Fraktionen von CDU und FDP beauftragen die Landesregierung daher u.a. damit, sicherzustellen, dass betroffene Kinder und Jugendliche sowie Dritte entsprechende Informations- und Hilfeangebote niederschwellig wahrnehmen können. Nähere Informationen finden Sie hier.

TOP 5: Genitalverstümmelung ist eine Menschenrechtsverletzung – Verletzungen von Körper und Seele von Kindern, Mädchen und Frauen entschieden entgegentreten (Antrag der Fraktionen von CDU und FDP)

Mit steigender Tendenz werden Mädchen und junge Frauen weltweit Opfer von Beschneidungen, bei denen die Genitalien verstümmelt werden. Diese Menschenrechtsverletzungen werden als „Female Genital Mutilation“ (FGM), was für Genitalverstümmelung, sowie „Female Genital Cutting“ (FGC), was für Genitalbeschneidung steht, bezeichnet. Auch aufgrund von Migration und Flucht leben in Deutschland und Nordrhein-Westfalen immer mehr betroffenen Frauen. Es ist davon auszugehen, dass Familien aus Ländern, in denen dieses Ritual vorherrscht, auch in Deutschland weiterführen und ihre Töchter beschneiden lassen wollen. Das neue Zuhause in Deutschland führt daher für junge Mädchen und Frauen nicht automatisch zu Sicherheit. In der Öffentlichkeit wird die weibliche Genitalverstümmelung jedoch nur wenig thematisiert. Es ist daher wichtig, dies stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken und insbesondere Polizei und Justiz, pädagogisches Lehrpersonal sowie den Gesundheitssektor diesbezüglich vorzubereiten. Das vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen geförderte Bildungsportal „Kutairi“, bietet neben Fachinformationen auch die Möglichkeit, kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen zu finden. Daran gilt es anzuknüpfen und weitere Präventionsmaßnahmen zu entwickeln. CDU und FDP beauftragen die Landesregierung daher u.a. damit, die Präventions- und Sensibilisierungsarbeit auf Grundlage der Beratungen des „Runden Tisches NRW gegen Beschneidung von Mädchen“ kontinuierlich zu optimieren sowie mit der vorhandenen spezifischen Frauenhilfeinfrastruktur zu verzahnen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Gesetzesentwürfe der NRW-Koalition, die am 20., 21. und 22. Februar 2019 beraten und/oder verabschiedet werden:

Gesetz für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz – abrufbar hier.

Gesetz zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen – abrufbar hier.

Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfungen im Land Nordrhein-Westfalen – abrufbar hier.

Gesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes bei Fixierungen im Justiz- und Maßregelvollzug und bei öffentlich-rechtlichen Unterbringungen in psychiatrischen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen – abrufbar hier.

Drittes Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften – abrufbar hier.

Gesetz zur Zustimmung zum Zweiundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zweiundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) und zur Änderung weiterer Gesetze (17. Rundfunkänderungsgesetz) – abrufbar hier.

Drittes Gesetz zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes – abrufbar hier.

Zweites Gesetz zur Änderung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes – abrufbar hier.

Gesetz für die Übergangsphase nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union des Landes Nordrhein-Westfalen (Brexit-Übergangsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen – BrexitÜG NRW) – abrufbar hier.

„Wie finden Sie Kim Jong-un? Und wie Trump? Und Putin?“ Das Interesse der Schülerinnen und Schüler vom Ernst-Mach-Gymnasium galt erst einmal umstrittenen Machthabern der politischen Weltbühne. Dann aber ihrem Landtagsabgeordneten aus dem Rhein-Erft-Kreis:

Vier siebte Klassen der Hürther Schule empfing Frank Rock jetzt im Düsseldorfer Landtag. Nach einer Führung diskutierten er und sein FDP-Kollege Ralph Bombis mit den Schülern über Themen aus ihren Fachbereichen Bildung und Wirtschaft.

„Ich freue mich immer über den Besuch politisch interessierter junger Leute. Wir hatten einen spannenden Dialog. Ich hoffe, ich konnte ihnen einen bunten Einblick in unsere politische Arbeit hier im Parlament geben“, so Rock.

Für die Plenarsitzung am 23. Januar 2019 sind folgende Anträge geplant: 
 
TOP 2: Potenziale der Photovoltaik in Nordrhein-Westfalen ausschöpfen – Energiewende stärken (Antrag der Fraktionen von CDU und FDP)
Der Ausbau erneuerbarer Energien schreitet in Deutschland immer weiter voran. Die Photovoltaik stellt deutschlandweit im Jahr 2017 nach der Windenergie den zweitgrößten Anteil der Stromerzeugungssysteme. Nordrhein-Westfalen ist als Energieland Nummer 1 auf einen ausgewogenen Energiemix angewiesen. Trotzdem werden aktuell lediglich 2,8 Prozent des nordrhein-westfälischen Stromverbrauchs aus Photovoltaik-Dachanlagen erzeugt. Dabei hat sich die Photovoltaik in den letzten Jahren technologisch weiterentwickelt. Die Marktpreise sind zudem u.a. aufgrund der hohen global installierten Leistung gesunken. Die Fördersätze des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes in Deutschland sind in diesem Zusammenhang ebenfalls gesunken. Die NRW-Koalition setzt sich dafür ein, die vorhandenen Potenziale zu identifizieren und anzuheben. Eine erfolgreiche Energiewende bedarf Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit. Die Photovoltaik kann diesbezüglich einen wichtigen Beitrag leisten. Die Fraktionen von CDU und FDP beauftragen die Landesregierung daher u.a. damit, Konzepte zu entwickeln, die geeignet sind, den Ausbau der Photovoltaik auf Dach- und Wasserflächen in Nordrhein-Westfalen zu beschleunigen. Nähere Informationen finden Sie hier.
 
Für die Plenarsitzung am 24. Januar 2019 sind folgende Anträge geplant:
 
TOP 6: Studentisches Wohnen für die Zukunft in Nordrhein-Westfalen stärken und Perspektiven entwickeln (Antrag der Fraktionen von CDU und FDP)
Bezahlbarer und attraktiver Wohnraum für Studierende ist für ein optimales Ausbildungs- und Studienumfeld eine wichtige Voraussetzung. Aufgrund stark erhöhter Studentenzahlen an den nordrhein-westfälischen Fachhochschulen und Universitäten ist auch der Bedarf an Wohnheimplätzen erheblich gestiegen. Hinzukommt, dass Studierendenwerke auf dem Wohnmarkt häufig auch mit anderen Investoren um Grundstücke konkurrieren müssen, da studentisches Wohnen auf den Hochschulgeländen in der Vergangenheit nicht ausreichend bedacht wurde. Die NRW-Koalition hat bereits Maßnahmen angestoßen, die Bau- und Wohnungspolitik nachhaltig zu verbessern. Beispielsweise werden über die öffentliche Wohnraumförderung jährlich 50 Mio. Euro für die studentische Wohnraumversorgung bereitgestellt. Die Fraktionen von CDU und FDP beauftragen die Landesregierung daher u.a. damit, die Fördergrundsätze der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen laufend auf Aktualisierungsbedarfe hin zu überprüfen.  Nähere Informationen finden Sie hier.
 
TOP 10: Beihilferecht im Sinne der Beschäftigten entbürokratisieren und weiterentwickeln (Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und FDP)
Sie finden den Antrag hier.
 
Für die Plenarsitzung am 25. Januar 2019 sind folgende Anträge geplant:
 
TOP 1: Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktionen von CDU und FDP zum Thema: Akzeptanz für unser Asylrecht erhalten – Algerien, Tunesien, Marokko und Georgien als sichere Herkunftsstaaten anerkennen
Nähere Informationen finden Sie hier.
 
TOP 2: Qualität, Effizienz und Verbindlichkeit von Integrationskursen verbessern (Antrag der Fraktionen von CDU und FDP)
Die NRW-Koalition bekennt sich zur Integration von Menschen mit Bleibeperspektive. Für eine erfolgreiche Integration sind die im Jahr 2005 eingeführten Integrationskurse unverzichtbar. Da aktuell rund die Hälfte aller Kursteilnehmer, vor allem aufgrund der Deutschprüfung, den Integrationskurs nicht erfolgreich abschließt, gilt es die Erfolgsbilanz der Kurse zu verbessern. Die NRW-Koalition hat im Rahmen des Koalitionsvertrags vereinbart, die Mitwirkung beim Spracherwerb stärker einzufordern. Das Erlernen und Beherrschen der deutschen Sprache ist ein entscheidender Schlüssel zum An- und Weiterkommen. Zudem ist die deutsche Sprache eine Voraussetzung, um u.a. unsere Rechtsordnung und Werte zu verinnerlichen. Um die Erfolgsbilanz nachhaltig zu verbessern, soll deshalb u.a. die Höchstteilnehmerzahl von Integrationskursen von derzeit 25 auf maximal 22 Personen reduziert sowie verschiedene Qualifikationsklassen angeboten werden. Zur besseren Einschätzung des Lernverlaufs und Abrufung des Wissenstands sollten Zwischentests im Rahmen der Deutschkurse eingeführt werden. Die Fraktionen von CDU und FDP beauftragen die Landesregierung in diesem Zusammenhang daher u.a. damit, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass möglichst allen geflüchteten Menschen – mit Ausnahme derer aus sicheren Herkunftsstaaten – zu einem möglichst frühen Zeitpunkt die Chance gegeben wird, durch einen Integrationskurs in der Mitte unserer Gesellschaft ankommen zu können. Nähere Informationen finden Sie hier.
 
TOP 6: Fit für die Zukunft und für neue Zielgruppen – Kunst – und Kulturbetrieb wird digital (Antrag der Fraktionen von CDU und FDP)
Durch die Digitalisierung bieten sich große Chancen für kulturelle Einrichtungen und Tätige im Kulturbereich. Auch ermöglicht sie den Menschen neue Formen, um an kulturellen Angeboten unabhängig von Ort und Zeit teilnehmen zu können. Zudem stellen Kunst und Kultur Impulsgeber der Digitalisierung dar. So sind beispielsweise elementare Bild- und Tontechniken, wie sie heutzutage im Smartphone zu finden sind, in Kooperation von großen Marktführern des digitalen Bereichs mit Künstlerinnen und Künstlern ermöglicht worden. Neben Bildungseinrichtungen müssen sich auch Kultureinrichtungen stärker für digitale Formate und die Vermittlung öffnen. In diesem Zusammenhang muss auch die Auseinandersetzung von Kunst mit der Digitalisierung und den damit verbundenen gesellschaftlichen Folgen in den Blick genommen sowie unterstützt werden. Digitalisierung hat dazu geführt, dass sich künstlerische Produktionen verändert haben. Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit dem „Digitalen Archiv NRW“ bereits ein großes Vorhaben gestartet, um digitale Kulturgüter zu erhalten. Im Internet interessieren digitale Inhalte viele Menschen, während Museen aufgrund der zeitlich begrenzten Ausstellungen sowie ihren Beständen vor Ort häufig nur begrenzte Zielgruppen ansprechen. Im Zuge der Digitalisierung könnten mehr Menschen von der Arbeit der Museen profitieren. Die Fraktionen von CDU und FDP beauftragen die Landesregierung daher u.a. damit, die digitale infrastrukturelle Ausstattung für Museen und Kultureinrichtungen zu verbessern. Nähere Informationen finden Sie hier.
 
Gesetzesentwürfe der NRW-Koalition, die am 23., 24. und 25. Januar 2019 beraten und/oder verabschiedet werden:
 
Gesetz zur Änderung des Bergmannsversorgungsscheingesetzes und des Landesausführungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII – Sozialhilfe – für das Land Nordrhein-Westfalen – abrufbar hier.
 
Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen – abrufbar hier.
 
Gesetz zur Regelung des Kostenausgleichs zum Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium (Belastungsausgleichgesetz G9 – BAG-G 9) – abrufbar hier.
 
Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes – abrufbar hier.
 
Gesetz zur Ausführung der Insolvenzverordnung (AG InsO) – abrufbar hier.
 
Gesetzesentwürfe der Fraktionen von CDU und FDP, die am 23., 24. und 25. Januar 2019 beraten und/oder verabschiedet werden:
 
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die NRW.Bank – abrufbar hier.
 
Gesetzesentwürfe der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/DIE GRÜNEN, die am 23., 24. und 25 Januar 2019 beraten und/oder verabschiedet werden:
 
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Prüfung der Wahlen zum Landtag des Landes NRW – abrufbar hier.
 

 

„Hoch erfreut“ sind Gregor Golland, Romina Plonsker und Frank Rock über die Ankündigung von NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU), dass ein landesweites Azubi-Ticket zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres am 1. August dieses Jahres kommen wird. „Dafür haben wir uns schon im Wahlkampf eingesetzt“, betonen die CDU-Abgeordneten für den Rhein-Erft-Kreis. „An Hochschulen gibt es schon lange das Semesterticket, das bei Studentinnen und Studenten zu einem vernünftigen Preis für Mobilität sorgt. Jetzt kommen endlich auch Auszubildende in den Genuss eines landesweiten Tickets zu einem vernünftigen Preis.“

Romina Plonsker erinnert sich noch gut an ihr Treffen mit jungen Gewerkschaftlern der DGB Jugend im Mai des vorigen Jahres. „Da war das Azubi-Ticket ein zentrales Thema.“ Bisher konnten Auszubildende bei ihren lokalen Verkehrsbetrieben und Verkehrsverbünden eine Wochenkarte oder Monatskarte kaufen, gestaffelt nach den jeweiligen Preiszonen des Verbundes. Da kostete dann im vorigen Jahr 2018 etwa ein Azubi-Monatsticket von Bergheim nach Bonn (Preisstufe 5) 203,70 Euro. Komplizierter wurde es darüber hinaus, wenn Auszubildende aus dem Geltungsbereich des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg, VRS, in den Geltungsbereich des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) oder den Aachener Verkehrsverbund (AVV) fuhren; denn damit wurden entsprechende zusätzliche Anschlusstickets nötig.

„Das entfällt jetzt komplett“, sagt Gregor Golland. „Zumindest für den, der will. Denn das Azubi-Ticket ist freiwillig. Es wird laut VRS-Homepage (https://www.vrsinfo.de/tickets/preisliste.html) im Verbundgebiet 60,70 Euro kosten.“ Wer über die Verbundgrenze hinaus das Ticket in Anspruch nehme, der könne für einen Zuschlag von 20 Euro über die Verbundgrenzen fahren mit seinem dann landesweit gültigen Azubi-Ticket. Golland weist daraufhin, dass Verkehrsminister Wüst mit den Verkehrsverbünden vereinbart habe, dass die verbundweiten Azubitickets und das landesweite Zuschlagticket bis Ende Juli 2023 nicht teurer werden. Golland: „Darüber hinaus fördert das Land das Zuschlagsticket 2019 mit zwei Millionen Euro. 2020 sind 4,9 Millionen Euro NRW-Fördermittel eingeplant.“

Für Frank Rock ist das Azubi-Ticket auch ein Baustein gegen den Fachkräftemangel: „Wir brauchen Fachkräfte in Handwerk und Industrie. Dafür brauchen wir eine gute Ausbildung und motivierte junge Leute, die die Ausbildung antreten wollen. Und die die Ausbildung da antreten können, wo sie wollen. Dafür müssen sie in einem Maße mobil sein, das nicht einen Großteil des Ausbildungsentgeltes verschlingt. Das schafft das Azubi-Ticket. Und wenn ein Unternehmen oder Handwerk im Wettbewerb um Azubis das Ticket als Möglichkeit entdeckt, mit einem Zuschuss für sich zu werben und seine Attraktivität als Arbeitgeber und Ausbilder hervorzuheben – umso besser.“

Frank Rock: Enorme Entlastung der Kommunen kommt den betroffenen Kindern zu Gute

Der Landtag hat das „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Landesamtes für Finanzen und zur Ablösung und Änderung weiterer Gesetze“ verabschiedet. Dadurch übernimmt das Land unter anderem die Aufgabe der Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Unterhaltsvorschuss und deren Eintreibung.

Konkret bedeutet das: Wenn zum Beispiel ein Vater unterhaltspflichtig ist und dieser Pflicht nicht nachkommt, haben bisher die Kommunen einen Unterhaltsvorschuss für die Kinder geleistet. Das Geld mussten sie dann selbst bei den Vätern geltend machen. Das übernimmt nun das Land. Erstmalig werden 21 Millionen für das Unterhaltsvorschussgesetz eingestellt.

„Ich freue mich, dass wir damit eine win-win-Situation erzielt haben: die enorme Entlastung unserer Kommunen und Hilfe für die betroffenen Kinder. Natürlich können wir nicht alle Altlasten übernehmen, aber für künftige Fälle übernimmt das Land die Geltendmachung und Eintreibung von Ansprüchen“, lobt Rock das Gesetz.

Über 1,3 Milliarden Euro zusätzlich in Kindertagesbetreuung – CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland, Romina Plonsker und Frank Rock sind froh über starken Ausbau von U3- und Ü3-Plätzen

 Einen „Pakt für Kinder und Familien“ haben die nordrhein-westfälische Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände jetzt in Düsseldorf geschlossen. „Wir sind froh, dass die kommunale Familie und das Land Nordrhein-Westfalen bei Ausbau, Finanzierung und Qualifizierung der Kindertageseinrichtungen an einem Strang ziehen“, sagen die drei CDU-Landtagsabgeordneten aus dem Rhein-Erft-Kreis, Gregor Golland, Romina Plonsker und Frank Rock. Für sie ist wichtig, dass die finanzielle Zukunft der Einrichtungen gesichert ist, dass die Qualität der Arbeit in den Einrichtungen stimmt und dass dafür weder Eltern noch die Träger der Einrichtungen aufkommen, sondern Land und Kommunen die Kosten übernehmen. „Das summiert sich pro Jahr zu rund 750 Millionen Euro. Die Summe tragen Land und Kommunen jeweils zur Hälfte.“

Erfreulich sei es auch, dass ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 das zweite Kindergartenjahr beitragsfrei wird. „Das schafft soziale Gerechtigkeit in Anbetracht der unterschiedlichen Elternbeiträge im Land“, erklärt Frank Rock. Er weist darauf hin, dass die Finanzierung des zweiten beitragsfreien Kindergartenjahrs „kein Pappenstiel“ für das Land sei: Es kostet NRW 210 Millionen Euro im Jahr.

Insgesamt will Nordrhein-Westfalen in den Pakt für Kinder und Familien 1,3 Milliarden Euro investieren. Dazu gehören auch Ausbau, Umbau und Neubau sowie Ausstattungsverbesserungen der Kindertagesbetreuung für U3- sowie Ü3-Betreuungsplätze. Mindestens 115 Millionen Euro will NRW dafür jedes Jahr in dieser Legislaturperiode ausgeben. Gregor Golland: „Wir tragen damit den Bedürfnissen der Familien Rechnung, die eine bessere Planbarkeit von Familie und Beruf wünschen.“

Dafür solle zukünftig auch die Zeiten der Kindertagesbetreuung flexibler werden – etwa durch verlängerte Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen oder Zusatzangebote in der Kindertagespflege. Hierfür stellt das Land NRW insgesamt weitere rund 100 Millionen Euro jährlich zur Verfügung.

Golland, Plonsker und Rock erinnern daran, dass NRW 2007 mit dem Kinderbildungsgesetz, KIBIZ, seinerzeit das fortschrittlichste Gesetz bei der Tagesbetreuung für Kinder und der Qualität der Bildungsarbeit in den Einrichtungen in ganz Deutschland auf den Weg gebracht habe. Plonsker: „Nach mehr als zehn Jahren passen wir das Gesetz den sich verändernden gesellschaftlichen und insbesondere den sich verändernden familiären Rahmenbedingungen an. Damit unser Land kinderfreundlich und ein guter, fortschrittlicher Standort für das Leben und Arbeiten der Familien bleibt.“