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Informationen zu den Plenarsitzungen

Für die Plenarsitzung am 23. Januar 2019 sind folgende Anträge geplant: 
 
TOP 2: Potenziale der Photovoltaik in Nordrhein-Westfalen ausschöpfen – Energiewende stärken (Antrag der Fraktionen von CDU und FDP)
Der Ausbau erneuerbarer Energien schreitet in Deutschland immer weiter voran. Die Photovoltaik stellt deutschlandweit im Jahr 2017 nach der Windenergie den zweitgrößten Anteil der Stromerzeugungssysteme. Nordrhein-Westfalen ist als Energieland Nummer 1 auf einen ausgewogenen Energiemix angewiesen. Trotzdem werden aktuell lediglich 2,8 Prozent des nordrhein-westfälischen Stromverbrauchs aus Photovoltaik-Dachanlagen erzeugt. Dabei hat sich die Photovoltaik in den letzten Jahren technologisch weiterentwickelt. Die Marktpreise sind zudem u.a. aufgrund der hohen global installierten Leistung gesunken. Die Fördersätze des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes in Deutschland sind in diesem Zusammenhang ebenfalls gesunken. Die NRW-Koalition setzt sich dafür ein, die vorhandenen Potenziale zu identifizieren und anzuheben. Eine erfolgreiche Energiewende bedarf Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit. Die Photovoltaik kann diesbezüglich einen wichtigen Beitrag leisten. Die Fraktionen von CDU und FDP beauftragen die Landesregierung daher u.a. damit, Konzepte zu entwickeln, die geeignet sind, den Ausbau der Photovoltaik auf Dach- und Wasserflächen in Nordrhein-Westfalen zu beschleunigen. Nähere Informationen finden Sie hier.
 
Für die Plenarsitzung am 24. Januar 2019 sind folgende Anträge geplant:
 
TOP 6: Studentisches Wohnen für die Zukunft in Nordrhein-Westfalen stärken und Perspektiven entwickeln (Antrag der Fraktionen von CDU und FDP)
Bezahlbarer und attraktiver Wohnraum für Studierende ist für ein optimales Ausbildungs- und Studienumfeld eine wichtige Voraussetzung. Aufgrund stark erhöhter Studentenzahlen an den nordrhein-westfälischen Fachhochschulen und Universitäten ist auch der Bedarf an Wohnheimplätzen erheblich gestiegen. Hinzukommt, dass Studierendenwerke auf dem Wohnmarkt häufig auch mit anderen Investoren um Grundstücke konkurrieren müssen, da studentisches Wohnen auf den Hochschulgeländen in der Vergangenheit nicht ausreichend bedacht wurde. Die NRW-Koalition hat bereits Maßnahmen angestoßen, die Bau- und Wohnungspolitik nachhaltig zu verbessern. Beispielsweise werden über die öffentliche Wohnraumförderung jährlich 50 Mio. Euro für die studentische Wohnraumversorgung bereitgestellt. Die Fraktionen von CDU und FDP beauftragen die Landesregierung daher u.a. damit, die Fördergrundsätze der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen laufend auf Aktualisierungsbedarfe hin zu überprüfen.  Nähere Informationen finden Sie hier.
 
TOP 10: Beihilferecht im Sinne der Beschäftigten entbürokratisieren und weiterentwickeln (Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und FDP)
Sie finden den Antrag hier.
 
Für die Plenarsitzung am 25. Januar 2019 sind folgende Anträge geplant:
 
TOP 1: Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktionen von CDU und FDP zum Thema: Akzeptanz für unser Asylrecht erhalten – Algerien, Tunesien, Marokko und Georgien als sichere Herkunftsstaaten anerkennen
Nähere Informationen finden Sie hier.
 
TOP 2: Qualität, Effizienz und Verbindlichkeit von Integrationskursen verbessern (Antrag der Fraktionen von CDU und FDP)
Die NRW-Koalition bekennt sich zur Integration von Menschen mit Bleibeperspektive. Für eine erfolgreiche Integration sind die im Jahr 2005 eingeführten Integrationskurse unverzichtbar. Da aktuell rund die Hälfte aller Kursteilnehmer, vor allem aufgrund der Deutschprüfung, den Integrationskurs nicht erfolgreich abschließt, gilt es die Erfolgsbilanz der Kurse zu verbessern. Die NRW-Koalition hat im Rahmen des Koalitionsvertrags vereinbart, die Mitwirkung beim Spracherwerb stärker einzufordern. Das Erlernen und Beherrschen der deutschen Sprache ist ein entscheidender Schlüssel zum An- und Weiterkommen. Zudem ist die deutsche Sprache eine Voraussetzung, um u.a. unsere Rechtsordnung und Werte zu verinnerlichen. Um die Erfolgsbilanz nachhaltig zu verbessern, soll deshalb u.a. die Höchstteilnehmerzahl von Integrationskursen von derzeit 25 auf maximal 22 Personen reduziert sowie verschiedene Qualifikationsklassen angeboten werden. Zur besseren Einschätzung des Lernverlaufs und Abrufung des Wissenstands sollten Zwischentests im Rahmen der Deutschkurse eingeführt werden. Die Fraktionen von CDU und FDP beauftragen die Landesregierung in diesem Zusammenhang daher u.a. damit, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass möglichst allen geflüchteten Menschen – mit Ausnahme derer aus sicheren Herkunftsstaaten – zu einem möglichst frühen Zeitpunkt die Chance gegeben wird, durch einen Integrationskurs in der Mitte unserer Gesellschaft ankommen zu können. Nähere Informationen finden Sie hier.
 
TOP 6: Fit für die Zukunft und für neue Zielgruppen – Kunst – und Kulturbetrieb wird digital (Antrag der Fraktionen von CDU und FDP)
Durch die Digitalisierung bieten sich große Chancen für kulturelle Einrichtungen und Tätige im Kulturbereich. Auch ermöglicht sie den Menschen neue Formen, um an kulturellen Angeboten unabhängig von Ort und Zeit teilnehmen zu können. Zudem stellen Kunst und Kultur Impulsgeber der Digitalisierung dar. So sind beispielsweise elementare Bild- und Tontechniken, wie sie heutzutage im Smartphone zu finden sind, in Kooperation von großen Marktführern des digitalen Bereichs mit Künstlerinnen und Künstlern ermöglicht worden. Neben Bildungseinrichtungen müssen sich auch Kultureinrichtungen stärker für digitale Formate und die Vermittlung öffnen. In diesem Zusammenhang muss auch die Auseinandersetzung von Kunst mit der Digitalisierung und den damit verbundenen gesellschaftlichen Folgen in den Blick genommen sowie unterstützt werden. Digitalisierung hat dazu geführt, dass sich künstlerische Produktionen verändert haben. Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit dem „Digitalen Archiv NRW“ bereits ein großes Vorhaben gestartet, um digitale Kulturgüter zu erhalten. Im Internet interessieren digitale Inhalte viele Menschen, während Museen aufgrund der zeitlich begrenzten Ausstellungen sowie ihren Beständen vor Ort häufig nur begrenzte Zielgruppen ansprechen. Im Zuge der Digitalisierung könnten mehr Menschen von der Arbeit der Museen profitieren. Die Fraktionen von CDU und FDP beauftragen die Landesregierung daher u.a. damit, die digitale infrastrukturelle Ausstattung für Museen und Kultureinrichtungen zu verbessern. Nähere Informationen finden Sie hier.
 
Gesetzesentwürfe der NRW-Koalition, die am 23., 24. und 25. Januar 2019 beraten und/oder verabschiedet werden:
 
Gesetz zur Änderung des Bergmannsversorgungsscheingesetzes und des Landesausführungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII – Sozialhilfe – für das Land Nordrhein-Westfalen – abrufbar hier.
 
Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen – abrufbar hier.
 
Gesetz zur Regelung des Kostenausgleichs zum Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium (Belastungsausgleichgesetz G9 – BAG-G 9) – abrufbar hier.
 
Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes – abrufbar hier.
 
Gesetz zur Ausführung der Insolvenzverordnung (AG InsO) – abrufbar hier.
 
Gesetzesentwürfe der Fraktionen von CDU und FDP, die am 23., 24. und 25. Januar 2019 beraten und/oder verabschiedet werden:
 
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die NRW.Bank – abrufbar hier.
 
Gesetzesentwürfe der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/DIE GRÜNEN, die am 23., 24. und 25 Januar 2019 beraten und/oder verabschiedet werden:
 
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Prüfung der Wahlen zum Landtag des Landes NRW – abrufbar hier.