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Informationen zu den Plenarsitzungen

Für die Plenarsitzung am 20. Februar 2019 sind folgende Anträge geplant: 

TOP 1: Klima schützen, Wohlstand und Beschäftigung sichern – Mit der Versöhnung von Ökologie und Ökonomie stärken wir das Industrieland Nordrhein-Westfalen  (Unterrichtung der Landesregierung)

TOP 8: Rechtsgrundlage für Videoüberwachung in Schlachthöfen schaffen (Antrag der Fraktionen von CDU und FDP)

Der NRW-Koalition ist es sehr wichtig, den Tierschutz zu verbessern und stetig weiterzuentwickeln. Schließlich ist ein respektvoller Umgang mit Tieren das oberste Gebot. Das gilt auch für den Umgang mit Tieren auf Schlachthöfen, wo der Tierschutz einen besonderen Stellenwert erhalten muss. Deshalb besteht in tierschutzrelevanten Bereichen von Schlachthöfen Verbesserungspotenzial. Um Tierschutzverstöße besser dokumentieren und konsequent verfolgen zu können, eignet sich ein kamerageschütztes Überwachungssystem. So können besonders sensible Bereiche wie die Anlieferung oder die Betäubung der Tiere überwacht werden. Wichtig ist jedoch auch, dass die Persönlichkeitsrechte der im Schlachthof Beschäftigten oder Veterinäre und Behördenmitarbeiter, die Zugang zum Schlachthof haben, gewahrt werden. Vor allem aus datenschutzrechtlicher Sicht ist dies erforderlich. Für eine kluge und maßvoll eingesetzte Videoüberwachung bestimmter Bereiche der Schlachthöfe bedarf es einer geeigneten Rechtsgrundlage auf Bundesebene. Die Fraktionen von CDU und FDP beauftragen die Landesregierung daher u.a. damit zu klären, wie den Datenschutzbelangen Genüge getan werden kann. Nähere Informationen finden Sie hier.

TOP 12: Islam in Nordrhein-Westfalen: Interreligiösen Austausch intensivieren – Dialog mit Muslima und Muslimen auf neue Grundlage stellen (Antrag der Fraktionen von CDU und FDP)

In Nordrhein-Westfalen ist eine große Religionsvielfalt gegeben. Das zeichnet sich dadurch aus, dass rund 70 Prozent der Bevölkerung Angehörige der christlichen Kirchen sind. Mit 1,3 – 1,5 Mio. Muslimen bilden diese die größte Minderheit, auch leben viele Angehörige des Judentums, Jesidentums, Buddhismus und Hinduismus in Nordrhein-Westfalen. Der Dialog zwischen Menschen unterschiedlicher Glaubensrichtungen ist daher für ein friedliches und konstruktives Zusammenleben unserer Gesellschaft sehr wichtig. Bei den Muslimen in Nordrhein-Westfalen gibt es Unterschiede je nach Herkunftsland und Glaubensrichtung. Um den Dialog mit allen Muslimen zu schaffen, soll künftig eine größere Bandbreite von muslimischen Verbänden, Organisationen und Initiativen mit einbezogen werden. Dafür bedarf es einer arbeitsfähigen Organisationsstruktur, aus deren Mitte ein solcher Prozess begleitet wird. Dies soll durch die zu schaffende Koordinationsstelle „Muslime in NRW“ ermöglicht werden, da bisher keine gemeinsame Vertretung aller Muslime auf Landesebene existiert. Die Fraktionen von CDU und FDP beauftragen die Landesregierung daher u.a. damit, im Rahmen der Neuausrichtung des Dialogs mit Muslima und Muslimen und des interreligiösen Dialogs die Herausforderungen im Rahmen der (Flüchtlings-)Migration zu berücksichtigen. Dabei stehen die gemeinsame Vermittlung der freiheitlich-demokratischen Rechts- und Werteordnung sowie die Integration in unsere Gesellschaft im Vordergrund. Nähere Informationen finden Sie hier.

TOP 19: ÖPNV in Nordrhein-Westfalen: Kommunen bei Erhalt der Stadt- und Straßenbahnsysteme unterstützen (Antrag der Fraktionen von CDU und FDP)

Die NRW-Koalition stellt die individuellen Mobilitätsinteressen der Menschen frei von jeder Ideologie in den Mittelpunkt der Verkehrspolitik. Es ist daher wichtig, einen leistungsstarken und bedarfsgerecht ausgebauten Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) anbieten zu können. Investitionen im Bereich der Elektrifizierung, Bahnhofsmodernisierung und Reaktivierung von Schienenstrecken sowie die Einführung eines landesweiten freiwilligen Azubi-Tickets tragen dazu bei. Eine große Herausforderung stellt jedoch die Erneuerung der Schieneninfrastruktur der Eisenbahnen dar. Da das Schienennetz längst an seine Belastungsgrenze gestoßen ist, begrüßt es die NRW-Koalition, dass die Deutsche Bahn bis 2031 über neun Mrd. Euro in die Schieneninfrastruktur des Landes Nordrhein-Westfalen investieren will. Es ist daher auch wichtig, dass die Verbünde in den Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs-Netzes (SPNV) investieren. Ebenso sind Investitionen in den Erhalt der Stadt- und Straßenbahnnetze erforderlich. Da die Kommunen in den letzten zwei Jahrzehnten jedoch nicht in der Lage gewesen sind, Rücklagen für den Erhalt dieser Infrastruktur zu bilden, droht ein erheblicher Sanierungsstau. Die NRW-Koalition wird die Kommunen unterstützen, um die Fehler, die in der Vergangenheit bei anderen Verkehrsträgern gemacht wurden, nicht zu wiederholen. Schließlich ist die Attraktivität unserer Städte mit einem gut ausgebauten ÖPNV verbunden. Die Fraktionen von CDU und FDP beauftragen die Landesregierung daher u.a. damit, Vorschläge zu erarbeiten, wie die Behebung bestehender Systembrüche im Stadt- und Straßenbahnnetz behoben werden könnten. Nähere Informationen finden Sie hier.

Für die Plenarsitzung am 21. Februar 2019 sind folgende Anträge geplant:

TOP 1: Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktionen von CDU und FDP zum Thema: Kriminalität in Nordrhein-Westfalen: Trotz Rekordtiefs bei den Straftaten bleibt noch viel zu tun

Nähere Informationen finden Sie hier.

TOP 13: Gute Rahmenbedingungen für den Zuckerrübenanbau in Nordrhein-Westfalen schaffen (Antrag der Fraktionen von CDU und FDP)

In vielen Regionen Nordrhein-Westfalens wird der Zuckerrübenanbau betrieben und stellt dort einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar. Anbau und Verarbeitung der Zuckerrüben stehen im direkten Zusammenhang zueinander, weshalb es erforderlich ist, dass Zuckerfabriken auch in unmittelbarer Nähe zu Anbaufeldern liegen. Das bedeutet zugleich, dass die Schließung einer Zuckerfabrik zu einer Gefährdung des Rübenanbaus in der Region führen könnte. Auch wenn Zucker ein leicht und weltweit handelbares Lebensmittel ist, würde der Wegfall der Erzeugung in Deutschland einen wachsenden Importanteil aus Ländern bedeuten, deren ökologische Standards nicht denen von Nordrhein-Westfalen entsprechen. Beim Anbau von Zuckerrüben ist der spezielle Pflanzenschutz in Form der Saatgutbeize sehr wichtig. Bei den Zulassungsbedingungen von Pflanzenschutzmitteln in Europa entstehen jedoch für heimische Rübenbauern erhebliche Nachteile. So können beispielsweise in neun EU-Mitgliedsstaaten die Beizen im Rübenanbau in Ausnahmefällen zugelassen werden. In Deutschland ist dies nicht möglich. Die Fraktionen von CDU und FDP beauftragen die Landesregierung daher u.a. damit, sich im Bund für eine zeitnahe Angleichung der Aussaatbedingungen an die EU-Mitglieder einzusetzen, welche eine Notfallzulassung nebst entsprechender Anwendungsbestimmungen zur Fruchtfolge bei der Zuckerrübenbeize ermöglicht. Nähere Informationen finden Sie hier.

Für die Plenarsitzung am 22. Februar 2019 sind folgende Anträge geplant:

TOP 2: Jeder Fall ist ein Fall zu viel – alle Kräfte mobilisieren für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch (Antrag der Fraktionen von CDU und FDP)

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist in Nordrhein-Westfalen in Artikel 6 Absatz 2 verfassungsrechtlich verankert. Kinder und Jugendliche sind jedoch im Alltag vielfältigen Gefahren ausgesetzt. Man darf daher nicht die Augen davor verschließen, dass viele Kinder und Jugendliche nicht sicher vor Missbrauch sind. Aufgrund der nicht vorhandenen Datenlage zu der Zahl der Opfer von Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen sind präzise Angaben kaum möglich. Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung Johannes-Wilhelm Rörig geht für das gesamte Bundesgebiet von bis zu einer Millionen allein von sexuellem Missbrauch betroffenen Kindern und Jugendlichen aus. Alle beteiligten Akteure sind daher der Ansicht, dass dem Thema Kinderschutz ein neuer Stellenwert gegeben werden muss. Auch wenn in Nordrhein-Westfalen bereits Strukturen existieren, die Missbräuche verhindern sollen, werden Kinder und Jugendliche leider nicht immer ausreichend geschützt. Es muss daher überprüft werden, ob die vorhandenen Strukturen und Projekte noch wirksamer zu einer Steigerung des Kinderschutzes beitragen können und wie Prävention in Nordrhein-Westfalen organisiert werden kann. Die Fraktionen von CDU und FDP beauftragen die Landesregierung daher u.a. damit, sicherzustellen, dass betroffene Kinder und Jugendliche sowie Dritte entsprechende Informations- und Hilfeangebote niederschwellig wahrnehmen können. Nähere Informationen finden Sie hier.

TOP 5: Genitalverstümmelung ist eine Menschenrechtsverletzung – Verletzungen von Körper und Seele von Kindern, Mädchen und Frauen entschieden entgegentreten (Antrag der Fraktionen von CDU und FDP)

Mit steigender Tendenz werden Mädchen und junge Frauen weltweit Opfer von Beschneidungen, bei denen die Genitalien verstümmelt werden. Diese Menschenrechtsverletzungen werden als „Female Genital Mutilation“ (FGM), was für Genitalverstümmelung, sowie „Female Genital Cutting“ (FGC), was für Genitalbeschneidung steht, bezeichnet. Auch aufgrund von Migration und Flucht leben in Deutschland und Nordrhein-Westfalen immer mehr betroffenen Frauen. Es ist davon auszugehen, dass Familien aus Ländern, in denen dieses Ritual vorherrscht, auch in Deutschland weiterführen und ihre Töchter beschneiden lassen wollen. Das neue Zuhause in Deutschland führt daher für junge Mädchen und Frauen nicht automatisch zu Sicherheit. In der Öffentlichkeit wird die weibliche Genitalverstümmelung jedoch nur wenig thematisiert. Es ist daher wichtig, dies stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken und insbesondere Polizei und Justiz, pädagogisches Lehrpersonal sowie den Gesundheitssektor diesbezüglich vorzubereiten. Das vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen geförderte Bildungsportal „Kutairi“, bietet neben Fachinformationen auch die Möglichkeit, kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen zu finden. Daran gilt es anzuknüpfen und weitere Präventionsmaßnahmen zu entwickeln. CDU und FDP beauftragen die Landesregierung daher u.a. damit, die Präventions- und Sensibilisierungsarbeit auf Grundlage der Beratungen des „Runden Tisches NRW gegen Beschneidung von Mädchen“ kontinuierlich zu optimieren sowie mit der vorhandenen spezifischen Frauenhilfeinfrastruktur zu verzahnen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Gesetzesentwürfe der NRW-Koalition, die am 20., 21. und 22. Februar 2019 beraten und/oder verabschiedet werden:

Gesetz für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz – abrufbar hier.

Gesetz zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen – abrufbar hier.

Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfungen im Land Nordrhein-Westfalen – abrufbar hier.

Gesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes bei Fixierungen im Justiz- und Maßregelvollzug und bei öffentlich-rechtlichen Unterbringungen in psychiatrischen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen – abrufbar hier.

Drittes Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften – abrufbar hier.

Gesetz zur Zustimmung zum Zweiundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zweiundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) und zur Änderung weiterer Gesetze (17. Rundfunkänderungsgesetz) – abrufbar hier.

Drittes Gesetz zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes – abrufbar hier.

Zweites Gesetz zur Änderung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes – abrufbar hier.

Gesetz für die Übergangsphase nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union des Landes Nordrhein-Westfalen (Brexit-Übergangsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen – BrexitÜG NRW) – abrufbar hier.