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Rock begrüßt die Flexibilisierung bei Teilnahme an offenem Ganztag

Die Teilnahme von Grundschülern am offenen Ganztag (OGS) in Nordrhein-Westfalen wird ab sofort flexibler. NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer setzte einen entsprechenden Erlass in Kraft.

OGS-Kinder können damit am Nachmittag auch an regelmäßigen außerschulischen Aktivitäten in Sportvereinen oder Musikschulen oder am herkunftssprachlichen Unterricht teilnehmen. Außerdem können sie sich in Kirchen und Jugendgruppen engagieren oder Therapien wahrnehmen. Auch rein familiäre Ereignisse sind künftig ein Grund, von der Teilnahme am offenen Ganztag zu entbinden.

„Der Erlass schafft Klarheit und Rechtssicherheit für Eltern, Schulen, Kommunen und Träger des offenen Ganztags. Ziel ist es, eine Balance zwischen dem Bedürfnis der Eltern und dem Anspruch der Träger auf Verlässlichkeit und Kontinuität zu finden. Bislang war bei einer Teilnahme an der OGS die Anwesenheit der Schüler in der Regel an fünf Tagen in der Woche bis 15 Uhr Pflicht. Das führte oft zu Streit mit den Eltern“, erklärt der schul- und bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Frank Rock.

In einer weiteren Änderung des Erlasses werden zum 1. August Fördersätze des Landes um sechs Prozent erhöht. Somit steigen die Haushaltsmittel für den offenen Ganztag um knapp 27 Millionen Euro auf 481 Millionen Euro in diesem Jahr. Die OGS-Plätze sollen um 8.000 auf rund 315.000 ausgebaut werden.