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Rock sieht im Kostenzuschuss für Unterbringung bei auswärtigem Berufsschulbesuch wichtiges Zeichen

Erstmals seit 2013 zahlt die Landesregierung Berufsschülerinnen und Berufsschülern, die für den Blockunterricht an einer auswärtigen Berufsschule eine Unterbringung benötigen, wieder einen Zuschuss.

Ein entsprechender Erlass ist mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten und gilt rückwirkend für Schulbesuche seit dem 1. Januar 2018. Mit dem Haushalt 2018 hat die NRW-Koalition 8,4 Millionen Euro zur Unterstützung der Auszubildenden in NRW zur Verfügung gestellt.

„Wir setzen damit ein Zeichen der Wertschätzung für die duale Ausbildung in NRW. Für die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit unserer Gesellschaft ist sie von zentraler Bedeutung. Gerade für spezialisierte Branchen bieten die Landeszuschüsse einen Anreiz, zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen. Unternehmen werden dabei unterstützt, dem Fachkräftemangel mit verstärkter Nachwuchsförderung zu begegnen“, erklärte der schul- und bildungspolitische Sprecher, Frank Rock.

Mit den Zuschüssen beteiligt sich das Land an der Unterbringung von Schülerinnen und Schülern, die während ihrer Ausbildung Blockunterricht an einer Berufsschule erhalten, die sich nicht in der Nähe ihres Wohn- bzw. Ausbildungsortes befindet, sodass eine tägliche Fahrt nicht zumutbar wäre.

Die Zahlung der Zuschüsse durch die Bezirksregierungen regelt der „Runderlass über die Gewährung eines Landeszuschusses zu den Kosten für die notwendige Unterbringung bei auswärtigem Berufsschulbesuch im Blockunterricht“. Die Zahlung der Landeszuschüsse war 2013 unter der Vorgängerregierung eingestellt worden.