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In den nordrhein-westfälischen Klassenzimmern wachsen die Zahlen ausländischer Schüler – und mit ihnen die Herausforderungen für die Lehrer. Im vergangenen Schuljahr wurden fast 43.000 ausländische Schüler mehr in NRW unterrichtet als ein Jahr zuvor.

Laut amtlicher Schulstatistik waren im Schuljahr 2016/17 fast 268.000 der insgesamt über 2,5 Millionen Schüler in NRW Ausländer mit anderer Staatsangehörigkeit. Nach Zahlen des Statistischen Landesamts hat jeder dritte Schüler in NRW eine Zuwanderungsgeschichte. Das heißt, das Kind oder mindestens ein Elternteil wurde im Ausland geboren oder die Sprache in der Familie ist nicht Deutsch. Im Schuljahr 2010/11 traf das auf jeden Vierten zu. Nach Zahlen des Schulministeriums sind zwei Drittel der ausländischen Schüler männlich. Das Merkmal „Flüchtling” wird aber in den amtlichen Schuldaten nicht erhoben.

„Die Aufgaben im Bereich Vermittlung von Grundwerten und Sprache, Erläuterungen zum Rechtsstaat und des Alltaglebens überfordern die Lehrerinnen und Lehrer. Unerlässlich ist, dass Flüchtlinge die Autorität von Lehrerinnen anerkennen müssen. Das Land hat bereits viel getan. Der Bund ist nun in der Pflicht, seiner Verantwortung für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe gerecht zu werden. Seit 2015 sind in NRW 7.343 Stellen für den erhöhten Bedarf von Flüchtlingskindern geschaffen worden – darunter 1.500 Integrationsstellen für Sprachförderung. Tausende befristete Stellen sind mit dem Haushalt 2018 in reguläre Stellen umgewandelt worden. Für Deutsch als Zweitfremdsprache sind 2,4 Millionen Euro in die Lehrerfortbildung investiert worden“, fasst der schul- und bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Frank Rock MdL zusammen.

Mit einem neuen Erlass will die NRW-Koalition präzisieren, in welcher Form zugewanderte Schülerinnen und Schüler am besten in Deutsch unterrichtet werden können. Der Entwurf, der derzeit von den Verbänden beraten wird, sieht drei Möglichkeiten vor: eigene Lerngruppen in externen Klassen, kompletter Unterricht in Regelklassen und eine Mischform. Befristet sollen auch Teilstandorte zugelassen werden, wo ausschließlich zugewanderte Kinder unterrichtet werden, falls es räumliche Engpässe gibt. Der Erlass soll zum 1. August in Kraft treten.