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Denkmalförderprogramm 2020

15,1 Millionen Euro für Nordrhein-Westfalen

Denkmalförderprogramm 2020: 15,1 Millionen Euro für Nordrhein-Westfalen

 Auch die Kommunen im Rhein-Erft-Kreis erhalten Fördermittel

 Das Denkmalschutzgesetz feiert am 11. März seinen 40. Geburtstag. Die NRW-Koalition gratuliert recht herzlich und hat für dieses Jahr erneut die Mittel für die Denkmalpflege erhöht. Insgesamt stellt die Landesregierung 15,1 Millionen Euro mit dem Denkmalförderprogramm 2020 für den Erhalt des historisch-kulturellen Erbe Nordrhein-Westfalens zur Verfügung. Davon profitieren auch die Kommunen im Rhein-Erft-Kreis mit insgesamt 342.000 Euro für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege. Dazu erklären die drei CDU-Landtagsabgeordneten für den Rhein-Erft-Kreis Gregor Golland, Romina Plonsker und Frank Rock:

„Unsere Denkmäler machen unsere Geschichte erlebbar. Aber es sind nicht die Denkmäler alleine, die die Steine zum Sprechen bringen und andere für Geschichte begeistern, sondern vor allem diejenigen, die unsere Denkmäler erhalten. Egal ob Privatperson, Vereine und Initiativen oder die Gemeinden selbst. Mit den Fördergeldern wird dieses große Engagement gewürdigt. Denn Denkmäler stiften Identität und machen unseren Rhein-Erft-Kreis einzigartig.

Insgesamt erhalten die Kommunen an Rhein und Erft 342.000 Euro aus dem Denkmalförderprogramm 2020. Davon sind 109.000 Euro Pauschalmittel an die Kommunen und 233.000 Euro Einzelförderung für private sowie öffentliche Eigentümerinnen und Eigentümer von Baudenkmälern. Mit der Denkmalförderung sichern wir das kulturelle Erbe, denn Baudenkmäler sind Teil des Gedächtnisses unserer Region.“

Auf die einzelnen Kommunen entfallen:

Kommune Pauschalförderung Einzelförderung Gesamtförderung
Bedburg 23.333,00 23.333,00
Bergheim 134.000,00 134.000,00
Elsdorf 10.000,00 10.000,00
Erftstadt 64.000,00 29.560,00 93.560,00
Frechen 5.000,00 5.000,00
Hürth 5.000,00 5.000,00
Kerpen 70.000,00 70.000,00
Pulheim 2.000,00 2.000,00

Denkmäler bedeuten jedoch nicht nur Geschichte und Kultur, sie stärken auch die lokale Identität und Verbundenheit. Golland, Plonsker und Rock: „Viele Denkmäler sind Unikate und werden mit ganz bestimmten Orten in Verbindung gebracht. Dies gilt es zu bewahren und zu stärken.“ Beispiele seien das Aachener Tor in Bergheim, die Wasserburg Efferen in Hürth sowie das Bonner Tor in Erftstadt-Lechenich.

Hintergrund:

Nordrhein-Westfalen verfügt mit dem Aachener Dom, Schlösser Brühl, Kölner Dom, Zeche und Kokerei Zollverein Essen sowie dem Kloster Corvey insgesamt über fünf UNESCO-Welterbestätten und weiteren rund 82.000 Baudenkmälern und 6.100 Bodendenkmälern. Zuständig für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes sind vor allem die Unteren Denkmalbehörden; in der Regel sind dies die Gemeinden. Abweichend sind die Bezirksregierungen die zuständige Denkmalbehörde bei Denkmälern, die sich ganz oder zum Teil im Besitz des Landes oder des Bundes befinden. Die Landschaftsverbände beraten und unterstützen die Gemeinden und Kreise in Fragen der Denkmalpflege und wirken fachlich im Rahmen der Entscheidungen der Denkmalbehörden mit.

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