Kanal-TÜV

Neuregelung der Dichtheitsprüfung

CDU-Landtagsabgeordnete Golland, Plonsker und Rock begrüßen Neuregelung der Dichtheitsprüfung

Dichtheitsprüfungen privater Abwasserkanäle in Wasserschutzgebieten in Nordrhein-Westfalen sollen künftig nur noch bei Neubauvorhaben, bei wesentlichen baulichen Veränderungen auf Grundstücken sowie in begründeten Verdachtsverfällen zur Pflicht gemacht werden.

Einen entsprechenden Antrag will die NRW-Koalition an diesem Donnerstag im Plenum beschließen. Die CDU-Landtagsabgeordneten aus dem Rhein-Erft-Kreis, Gregor Golland, Romina Plonsker und Frank Rock unterstützen den Antrag.

„Bei uns im Kreis gibt es drei ausgewiesene Wasserschutzgebiete: Weiler und Chorbusch im Norden von Pulheim sowie Urfeld im Süden von Wesseling“, erklärt Romina Plonsker. „Durch die Neuregelung des Kanal-TÜVs werden unnötige finanzielle Belastungen für die Grundstückseigentümer künftig verhindert.“

Frank Rock versichert: „Der Schutz der Umwelt und unseres Grundwassers hat für uns hohe Priorität. Deshalb muss ein kaputter Kanal selbstverständlich auch repariert werden. Es macht aber wenig Sinn, die Dichtheitsprüfung wie bisher auf Generalverdacht nach starren Fristen durchzuführen. Zielführender ist es, wenn sie sich nach dem tatsächlichen Gefährdungspotential richtet.“

„Mit der Überarbeitung der Dichtheitsprüfung löst die NRW-Koalition wieder ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein. So wird beides geschützt: das Grundwasser und die Grundstückseigentümer“, ergänzt Gregor Golland.

Hintergrund:

Nach § 61 Wasserhaushaltsgesetz des Bundes ist derjenige, der eine Abwasseranlage betreibt, verpflichtet, ihren Zustand und ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. In Nordrhein-Westfalen werden Einzelheiten außerdem durch die Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen geregelt. Nach jetziger Rechtslage sind Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten anhand von starren Fristen auf die Dichtheit zu überprüfen.

CDU und FDP haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Pflicht zur Überprüfung von Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten künftig auch in begründeten Verdachtsfällen erfolgen muss. 

(Bild: CDU/Dominik Butzmann)