Rhein-Erft-Kreis bekommt 2020 mehr Geld vom Land

CDU-Landtagsabgeordnete Frank Rock, Romina Plonsker und Gregor Golland: Gemeindefinanzierungsgesetz bringt zahlreiche Verbesserungen mit sich – Städtische Haushalte profitieren vom Wegfall des „Kommunal-Soli“

 
Nach der Vorstellung der Eckpunkte für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2020 durch Landesministerin Ina Scharrenbach zeigen sich die CDU-Landtagsabgeordneten Romina Plonsker, Gregor Golland und Frank Rock zufrieden mit den Aussichten für die Kommunen im Rhein-Erft-Kreis. Der Großteil erhält höhere Gesamtzuweisungen. Diese setzen sich zusammen aus den Schlüsselzuweisungen und verschiedenen Pauschalen, etwa für Schule/Bildung oder Sport. Die Schlüsselzuweisungen richten sich nach der Steuerkraft der Kommune.
 
„Vor allem meine Heimatstadt Brühl profitiert und kann mit fast 2,5 Millionen Euro mehr als 2019 rechnen, das ist ein Zuwachs von 164 Prozent“, erklärt Gregor Golland. „Auch Landrat Michael Kreuzberg darf für den Rhein-Erft-Kreis mit mehr Geld planen, mit einem Plus von knapp 860.000 Euro an Schlüsselzuweisungen bzw. gut zwei Millionen Euro an Gesamtzuweisungen. Dem Kreis und unseren Kommunen kommt unter anderem zugute, dass wir die für das GFG 2019 neu eingeführte Aufwands- und Unterhaltungspauschale für 2020 um 10 Millionen Euro auf 130 Millionen Euro erhöhen können.“
 
In Romina Plonskers Wahlkreis können Bergheim und Elsdorf voraussichtlich ein ordentliches Plus verzeichnen. Plonskers Heimatstadt Pulheim erhält zwar keine höheren Schlüsselzuweisungen, kann aber wohl mit einer Steigerung der Gesamtzuweisungen um 2,8 Prozent rechnen. Die Abgeordnete weist darauf hin, dass das Land Nordrhein-Westfalen insgesamt mehr Geld zur Verfügung stellt als in diesem Jahr: „Landesweit erhöhen sich die verteilbaren Mittel aus dem Finanzausgleich gegenüber dem GFG 2019 um rund 316 Millionen Euro. Besonders freut es mich, dass wir erstmals seit 2006 auf den pauschalen Belastungsausgleich verzichten können und dass der Kommunal-Soli wegfällt. So steht mehr Geld für unsere Kommunen zur Verfügung.“
 
Für Frank Rock, dessen Heimatstadt Hürth ebenfalls keine höheren Schlüsselzuweisungen, aber 4,1 Prozent mehr Gesamtzuweisungen bekommt, ist die Erhöhung der Sonderpauschalen erfreulich, vor allem der Schul- und Bildungspauschale: „Mit 676,2 Millionen Euro fließen 16,9 Millionen Euro mehr als 2019 in diesen Bereich, so dass unsere Kommunen dabei mehr Spielraum haben“, betont der schulpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. „Zudem wird die Schulpauschale erstmals dynamisiert.“ Für die Sportpauschale gilt dies bereits seit 2019. Sie soll im kommenden Jahr mit 57,9 Millionen Euro dotiert werden, ein Plus von 1,3 Millionen Euro.
 
Die Sonderpauschalen werden unabhängig von der Finanzkraft einer Kommune bereitgestellt. Über ihren Einsatz können die Kommunen nach dem rechtlich vorgegebenen Verwendungsrahmen in eigener Verantwortung selbst entscheiden. Die drei CDU-Abgeordneten verweisen darauf, dass seit diesem Jahr im GFG die Deckungsfähigkeit von Investitions-, Schul-/Bildungs- und Sportpauschalen festgeschrieben ist. Das ermöglicht einer Kommune, Mittel aus einem bestimmten Geldtopf, die nicht genutzt werden können, für Projekte aus einem anderen Gebiet zu verwenden. So können etwa ungenutzte Mittel aus der Schulpauschale jetzt für Projekte aus dem Sportbereich eingesetzt werden und umgekehrt.
 
 
Hintergrund:
Die verteilbare Finanzausgleichsmasse des GFG 2020 beläuft sich voraussichtlich auf rund 12,7 Milliarden Euro und erhöht sich gegenüber dem GFG 2019 um rund 316 Millionen Euro (+ 2,6 %).Diese Angaben basieren auf den Einnahmeerwartungen des Landes nach der Mai-Steuerschätzung 2019 und sind insofern noch vorläufig.
 
Erstmals seit dem GFG 2006 kann auf die Einplanung eines sogenannten „pauschalen Belastungsausgleichs“ für etwaige Überzahlungen im Rahmen der kommunalen Beteiligung an den sogenannten Einheitslasten des Landes verzichtet werden. Im GFG 2019 ist noch ein pauschaler Belastungsausgleich von 1,17 Prozent bzw. rund 623,3 Millionen Euro enthalten.
 
Alle kommunalen Haushalte werden durch Wegfall des Vorwegabzuges („Kommunal-Soli“) zur Finanzierung des „Stärkungspakts Stadtfinanzen“ entlastet. Damit erhalten die Kommunen in 2020 c.p. 124 Millionen Euro mehr, die ihnen ansonsten nicht zur Verfügung gestanden hätten.
 
Wie im GFG 2019 erfährt das GFG 2020 eine Voraberhöhung in Höhe von 216 Millionen Euro (2019: 216,8 Millionen Euro), die vom Bund zur Entlastung der Kommunen über den Länderanteil an der Umsatzsteuer im Jahr 2020 gewährt wird.
 
Als eine neue Zuweisung eigener Art wird seit dem GFG 2019 eine Aufwands-/Unterhaltungspauschale vorgesehen. Die Mittel werden unverändert nach dem Schlüssel „50 Prozent Einwohner, 50 Prozent Fläche“ verteilt werden.
 
Für Sonderpauschalen sollen 2020 734,1 Millionen Euro zur Verfügung stehen. 
Für die Verwendung der Schulpauschale/Bildungspauschale wird eine weitere Öffnung zur Abdeckung von konsumtiven Bedarfen aus den steigenden Digitalisierungsanforderungen vorgesehen und nach Inkrafttreten des GFG 2020 im Schulpauschalenerlass be- bzw. festgeschrieben werden.
Wie bereits mit dem Gemeindefinanzierung 2018 erstmalig eingeführt, sollen die Investitionspauschalen auch in 2020 gegenseitig deckungsfähig sein, was die kommunale Selbstverwaltung deutlich stärkt.