20 Millionen Euro für die Modernisierung und Sanierung unserer Schulen

Landesregierung hilft den Kommunen und der Kreisverwaltung im Rhein-Erft-Kreis mit über 20 Millionen Euro bei der Modernisierung und Sanierung unserer Schulen

Die Kommunen und die Kreisverwaltung im Rhein-Erft-Kreis sollen im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes insgesamt 20.281.181 Euro vom Bund erhalten. Dazu hat das Landeskabinett gestern einen entsprechenden Referentenentwurf des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung zur Einleitung einer Verbändeanhörung verabschiedet. Dadurch soll das Geld schnell an unsere Kommunen weitergeleitet werden.

Im Einzelnen erhalten:

Rhein-Erft-Kreis, Kreisverwaltung 5.529.919 €
Bedburg, Stadt 949.351 €
Bergheim, Stadt 3.832.891 €
Brühl, Stadt 1.786.986 €
Elsdorf, Stadt 716.874 €
Erftstadt, Stadt 2.135.104 €
Frechen, Stadt 959.646 €
Kerpen, Stadt 3.350.980 €
Wesseling, Stadt 1.019.430 €
Summe REK 20.281.181 €

 

Dazu erklären die CDU-Landtagsabgeordneten des Rhein-Erft-Kreises, Romina Plonsker, Frank Rock und Gregor Golland:

„Dank des Einsatzes der Landesregierung in Berlin kommt endlich Geld für die Schulinfrastruktur vor Ort an. Mit dem Geld wird es bei der Modernisierung, dem Umbau oder der Erweiterung unserer Schulen endlich zügig vorangehen. Das Geld kann für bauliche Aktivitäten zur weiteren Umsetzung der schulischen Inklusion oder sanitärer Anlagen nutzen. Der Referentenentwurf ist der Startschuss für die unbürokratische und vollständige Weiterleitung der Mittel vom Bund.“

 

 

Hintergrund:

Auf Grundlage des durch das „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes“ vom 13. Juli 2017 neu ins Grundgesetz aufgenommenen Artikels 104c hat der Bund den Ländern 3,5 Milliarden Euro für Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände in die Schulinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Nordrhein-Westfalen erhält davon rund 1,12 Milliarden Euro.

Aufgrund des gewählten Verteilschlüssels liegt der auf Nordrhein-Westfalen entfallende Anteil von rund 32 Prozent deutlich über der sonst üblichen Verteilung des so genannten Königsteiner Schlüssels von rund 21 Prozent.

Ziel ist die Förderung von Investitionen in finanzschwachen Kommunen. Deshalb stützt sich die Verteilung der Mittel auf die Kriterien des Gemeindefinanzierungsgesetzes. Fördermittel erhalten diejenigen Städte, Gemeinden und Kreise, die in zumindest einem der Jahre 2015 bis 2017 Schlüsselzuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz erhalten haben. Förderzeitraum: 01.07.2017 bis 31.12.2022 (für ÖPP-Projekte: 1 Jahr länger), Mindestinvestitionsvolumen: 40.000 Euro.